Sie sind gesetzlich versichert
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen lediglich ihre Versicherungskarte für einen Erstkontakt und eine weitere sogenannte Probatorik über insgesamt sechs Stunden. Weitere erforderliche Schritte werde ich dann innerhalb der Probatorik mit Ihnen/Euch abstimmen.
Sie sind privat versichert. Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Psychotherapie?
Dies hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab. Die meisten privaten Kassen übernehmen die vollen Kosten für Psychotherapie, es gibt jedoch von Kasse zu Kasse Unterschiede. Daher bitte ich Sie, zu Ihrer eigenen Absicherung, sich vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse nach den Modalitäten für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu erkundigen. Dabei gilt es zu erfragen:
- ob in Ihrem Vertrag die Kostenübernahme für Psychotherapie enthalten ist (es gibt individuelle Verträge, die dies ausschließen)
- ob es eine Begrenzung in der Stundenzahl gibt, die von der Kasse erstattet wird
- wie die Erstattungshöhe für Psychotherapie in Ihrem Krankenversicherungstarif ist
- ob eine vorherige Beantragung der Psychotherapie erforderlich ist und wenn ja, auf einem speziellen Formular, mit Bericht an den Gutachter
- Werden probatorische Sitzungen erstattet
- ob eine ärztliche Verordnung verlangt wird (Konsiliarbericht)
Wie sieht es bei Beihilfeberechtigung aus ?
Die Beihilfe bezahlt die vollen Kosten für Psychotherapie, soweit dies nicht schon von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Gelegentlich teilen sich auch private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten. Dies erfragen Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare, die Sie bitte zu einer unseren ersten Sitzungen mitbringen. Die Beantragung der Psychotherapie erfolgt wie bei gesetzlichen Krankenkassen.
Sie sind Selbstzahler
Als Selbstzahlende sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).